Hintergrunddekoration für die Seitennavigation

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Bestellungen gelten erst dann als endgültig, wenn sie durch eine vom Auftraggeber ausgestellte Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wurden.

    Eine Kopie der Auftragsbestätigung ist uns nach Unterzeichnung zurückzusenden.

    Unsere Handelsvertreter oder Beauftragten sind nicht befugt, den Rechnungsbetrag entgegenzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist.
  2. Unsere Lieferfristen dienen lediglich der Information und sind nur ungefähre Angaben.

    Eine etwaige Verzögerung berechtigt weder zu Schadenersatz noch zur Stornierung der Zahlung.

    Wir behalten uns das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen und Teilrechnungen zu stellen.
  3. Der Versand erfolgt ohne vorherige Ankündigung.

    Bei jedem vom Verkäufer akzeptierten Zahlungsverzug gehen die daraus resultierenden Kosten vollständig zu Lasten des Käufers, wobei mindestens eineinhalb Prozent pro Monat des Verzugs als Entschädigung für die Finanzierungs-, Versicherungs- und Lagerkosten anfallen.
  4. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Käufers ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kaufware den Verladeort in den Lagern des Verkäufers verlassen hat.

    Etwaige Vorbehalte sind an den Frachtführer zu richten, auch wenn die Frachtkosten von uns getragen werden.

    Wird der Versand durch einen Umstand seitens des Käufers verzögert, gelten die Waren als geliefert und geht die Gefahr ab dem Tag über, an dem sie versandbereit sind.

    Jede Erhöhung der Fracht- oder Transportkosten, die zwischen der Bestellung und dem Versand eintritt, geht im Falle eines frachtfreien Verkaufs zu Lasten des Empfängers.
  5. Im Falle höherer Gewalt behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Vertrag entweder zu kündigen oder die Lieferfrist zu verlängern.

    Dauert dieser Zustand jedoch länger als drei Monate, kann der Vertrag von beiden Parteien gekündigt werden.

    Die Auflösung begründet keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.

    Neben den gesetzlich vorgesehenen Ereignissen gelten ebenfalls als höhere Gewalt: Streiks, Aussperrungen, schwere Unfälle in den Betriebsräumen des Verkäufers oder seines Lieferanten, Brände im Allgemeinen sowie jedes Ereignis, auch im Ausland, durch das die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags gefährdet würde.
  6. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt auf eigene Kosten zu prüfen.

    Um gültig zu sein, muss jede Reklamation unter Androhung der Nichtigkeit innerhalb von drei Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden, wobei zu beachten ist, dass die Ware weder einer Verarbeitung noch einer Behandlung unterzogen worden sein darf.
  7. Jede Reklamation wegen versteckter Mängel muss unter Androhung der Nichtigkeit innerhalb von acht Tagen nach Feststellung des Mangels eingereicht werden.

    Die Reklamation muss schriftlich formuliert und per Einschreiben an den Verkäufer gesendet werden.

    In allen Fällen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den Ersatz der gelieferten Waren und nur für diejenigen Waren, an denen der Käufer tatsächlich einen Schaden erlitten hat, berechnet zum Rechnungspreis, unabhängig von der Ursache des Schadens.
  8. Die Rechnung ist am Sitz der N.V. Vanhauwaert & C° zahlbar.

    Davon wird nicht abgewichen, wenn wir Wechsel auf den Käufer ziehen oder Wertpapiere als Zahlung entgegennehmen.

    Sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen gewährt hat, erfolgt die Zahlung 30 Tage nach Rechnungsdatum.

    Bei Zahlungsverzug werden auf den Rechnungsbetrag oder den ausstehenden Saldo von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von anderthalb Prozent pro Monat fällig.

    Bleibt eine Rechnung ab ihrem Fälligkeitsdatum ganz oder teilweise unbezahlt, hat der Verkäufer darüber hinaus nach erfolgloser Inverzugsetzung Anspruch auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 12 Prozent des nicht fristgerecht beglichenen Betrags, mindestens jedoch 125,00 € pro Rechnung.

    Die Nichtzahlung am Fälligkeitstag einer Rechnung führt zum Erlöschen des für andere Lieferungen gewährten Zahlungsaufschubs und macht alle noch nicht fälligen Rechnungen sofort fällig.
  9. Ausstehende Streitigkeiten jeglicher Art berechtigen den Kunden keinesfalls dazu, die Zahlung auszusetzen.
  10. Sollte der Käufer seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen denselben Parteien nicht nachkommen, wird die Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers aus diesen Verträgen von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung ausgesetzt.

    Darüber hinaus hat der Verkäufer das Recht, diese Verträge 14 Tage nach dem Versand einer erfolglosen Inverzugsetzung per Einschreiben und ohne vorherige Anrufung der Justiz ganz oder teilweise zu kündigen, unbeschadet seines Rechts auf Schadenersatz, der pauschal auf 25 Prozent des Preises der nicht gelieferten Ware festgesetzt wird.

    Die Kündigungsmitteilung wird per Einschreiben versandt.
  11. Sollten aus irgendeinem Grund eine oder mehrere der oben genannten Bestimmungen nicht anwendbar sein, bleiben alle übrigen Bestimmungen dennoch in Kraft.
  12. Die in Belgien gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen durch den Käufer unser Eigentum.

    Der Käufer haftet jedoch für diese Ware und haftet für deren Verlust.

    Die ins Ausland gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber unser Eigentum.

    Sollte dieser Auftraggeber Zahlungsaufschub beantragen, für insolvent erklärt werden oder sollte die Zahlung unserer Ansicht nach zweifelhaft sein, sind wir berechtigt, die gelieferten Waren, ob verarbeitet oder unverarbeitet, zurückzunehmen; in diesem Fall gilt der Vertrag auch ohne gerichtliche Intervention als aufgelöst, unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz.
  13. Wird die Lieferrechnung auf Wunsch des Bestellers auf den Namen einer dritten Person ausgestellt und die Ware an diese geliefert, bleibt der Besteller für die Begleichung der Lieferrechnung verantwortlich und haftet dafür.

    Mit der Lieferung an den vom Besteller angegebenen Ort bestätigt der Besteller den Erhalt der Lieferung.
  14. Unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen ermächtigt uns der Käufer jederzeit, d. h. vor der Lieferung oder vor der Fortsetzung der Lieferung, eine Bankbürgschaft für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen.

    Solange diese Bürgschaft nicht gestellt wurde, sind wir berechtigt, alle weiteren Lieferungen auszusetzen.
  15. Änderungen der derzeitigen Vertragsbedingungen können nur durch eine ausdrückliche, von beiden Parteien unterzeichnete gesonderte Vereinbarung vereinbart werden.
  16. Für alle von der N.V. Vanhauwaert & C° abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich belgisches Recht.

    Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Kortrijk zuständig.
Hintergrund aus natürlichen Flachsfasern – Fußzeilendekoration Vanhauwaert